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Symbolpolitik. Die Kuppel Friedrich Wilhelms IV. für das Berliner Schloss

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Beim Bau der Schlosskapelle ging es – bei aller unbezweifelten persönlichen Frömmigkeit des Königs – also keineswegs um den Glauben als eine „Privatsache“ Friedrich Wilhelms, sondern um die christliche Religion als ein Prinzip der gesellschaftlichen Ordnung.

Es ist ein altes Missverständnis, die Regierungszeit Friedrich Wilhelms IV., des „Romantikers auf dem Thron“, zu entpolitisieren, weil er zeichnete und baute statt Kriege zu führen. Eine ganze Reihe von Studien haben seit Langem herausgearbeitet, wie tief die Bauten des Königs mit seinem politischen Handeln als Monarch verbunden waren. Und das trifft auf die Schlosskapelle in ihrer Entstehungszeit vor und nach der Revolution von 1848 in besonderem Maße zu. Die Inschrift betont ganz ausdrücklich den universellen Herrschaftsanspruch des Christentums. Und dieser war für Friedrich Wilhelm zugleich Grundlage seiner eigenen uneingeschränkten Souveränität als Herrscher. Die Hohenzollern sahen nach den Umwälzungen der Französischen Revolution und der Befreiungskriege die Legitimation ihrer Herrschaft massiv in Frage gestellt. Dem stellte Friedrich Wilhelm IV. eine umso fundamentalere Betonung des Gottesgnadentums entgegen: Kirche, Staat und Volk sollten zu einer Einheit zurückfinden, die Aufklärung und Revolution zerstört hatten. Jede Infragestellung des Christentums bedeutete für Friedrich Wilhelm daher auch eine konkrete Bedrohung seiner Herrschaft. Der König macht das ganz deutlich, wenn er schreibt:

„Die Frechheit der Feinde des Evangelii wird nachgerade zu stark. Es muß und soll aufs würdigste und allerentschiedenste gegen sie eingeschritten werden […], wo immer der Abfall von Gott vorbereitet wird, um bald darauf vom König abfallen zu können.“

Friedrich Wilhelm war keineswegs paranoid. Wenn auch die Institution der Monarchie in den 1840er Jahren nur von einer Minderheit der Bevölkerung grundsätzlich in Frage gestellt wurde, so gab es doch eine mehrheitliche Überzeugung, dass ihre Legitimation auf das Recht und eine Verfassung begründet sein müsse. Die Wurzeln dieses Konflikts reichen bis in die Kindheit des Königs zurück. Die Herrschaft Napoleons über Preußen von 1807 bis 1813 war aus Sicht der Bürgerschaft nicht durch das Handeln der Hohenzollern beendet worden, sondern durch einen Freiheitskampf des Volkes, dem sich Friedrich Wilhelm III. nur zögerlich und spät angeschlossen hatte. Dem Bürgertum hatten diese Ereignisse die eigene Macht vor Augen geführt. Gleichzeitig trat eine große Enttäuschung über die traditionelle Staatsform ein, da der König diese Rolle des Volkes nicht anerkennen wollte. Zwei 1810 und 1815 gemachte Versprechen, eine Verfassung für Preußen zu erlassen, erfüllte er nicht. Da auch die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 alle deutschen Staaten verpflichtete, eine Verfassung zu verabschieden, rückte die damit völlig legitime Verfassungsfrage in den nächsten Jahrzehnten ins Zentrum der Auseinandersetzungen zwischen alten Eliten und Bürgertum.

Friedrich Wilhelm IV. hatte diesbezüglich eine eindeutigere Haltung als sein Vater. Bei der Eröffnung des Ersten Vereinigten Landtages 1847 sagte er:

„es [soll] keiner Macht der Erde gelingen […], Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei Uns durch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältniß zwischen Fürst und Volk in ein conventionelles, constitutionelles zu wandeln, und daß Ich es nun und nimmermehr zugeben werde, daß sich zwischen Unsern Herr Gott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleichsam eine zweite Vorsehung eindränge, um Uns mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu ersetzen.“

Diese unmissverständliche Abwertung des konstitutionellen Prinzips gegenüber dem Gottesgnadentum als dem „heiligen“ Fundament des Staates machte den gleichzeitigen Bau der Kapelle als demonstrative Bekrönung des Berliner Residenzschloss zu einer hochpolitischen Geste und Provokation. Dass die Bevölkerung die Politik des Königs genauso verstand, zeigt die präzise Zusammenfassung des Schriftstellers Ernst Dronke von 1846:

„Der gegenwärtige König will die reinpersönliche Herrschaft (Absolutismus) auf dem Glauben des theologischen Christentums der Vorväter herstellen. […Dieses] christliche Prinzip hat im gegenwärtigen König seinen höchsten, potenzirten Ausdruck erreicht, eine weitere Stufe ist nicht mehr möglich; der König wird das christliche Prinzip vor der Bildung und der Erkenntnis der Massen für immer zu Grabe tragen.“



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